Seminardetails

Abnahme, Abrechnung und RechnungsprüfungAbschluss der Baumaßnahme

Mit der Abnahme der Bauleistung sind erhebliche Rechtsfolgen verbunden. Daher obliegen dem mit der Bauüberwachung beauftragten Planer gesteigerte Hinweis- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bauherrn.

Die Rechnungsprüfung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Aufgaben in der Leistungsphase 8, denn es geht um das Geld des Bauherrn.

In unserem Seminar erfahren Sie kompakt und leicht verständlich ...

  • wann die Bauleistung des Unternehmers abnahmereif ist
  • welche Arten der Abnahme es gibt
  • welche Rechtsfolgen aus der Abnahme resultieren
  • wie mit Mängeln bei der Abnahme umzugehen ist
  • wann Sie eine Rechnung als nicht prüffähig zurückweisen müssen
  • welche Unterschiede bei Abschlags- und Schlussrechnungen zu beachten sind
  • wie Einbehalte und Gegenforderungen geltend gemacht werden
  • welche Bedeutung der sogenannte Prüfvermerk hat
  • wann und wie Stundenlohnarbeiten zu prüfen und zu vergüten sind

I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?

  1. Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
  2. Warum ist die Abnahme die entscheidende Schnittstelle im Rahmen der Bauabwicklung?
  3. Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?


II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?

  1. Wann muss abgenommen werden? Wann ist die Abnahme zu verweigern?
  2. Was ist ein wesentlicher Mangel? Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
  3. Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzelnbetrachtet nicht gravierend sind?
  4. Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?


III. Was ist zu beachten bei Organisation und Durchführung des Abnahmetermins?

  1. Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein? Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
  2. Wer führt das Abnahmeprotokoll? Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
  3. Welche Abnahmevorbehalte gibt es und welche Bedeutung haben sie?


IV. Welche Formen der Abnahme sind möglich?

  1. Was ist das Kennzeichen der förmlichen Abnahme?
  2. Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
  3. Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
  4. Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
  5. Wann sind Teilabnahmen möglich?


V. Entstehung und Fälligkeit der Schlussrechnungsforderung

  1. Welche Erfordernisse sind nach BGB und VOB/B zu beachten?
  2. Welche Zahlungsfristen gelten? Was ist Verzug und welche Rechtsfolgen können eintreten?
  3. Wann ist eine Rechnung prüffähig? Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
  4. Welche Folgen hat die fehlende Prüffähigkeit?
  5. Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung? Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
  6. Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
  7. Wer erhält die geprüfte Rechnung?
  8. Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?


VII. Richtigkeit der Rechnung

  1. Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
  2. Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
  3. Wann ist Skontoabzug zulässig?
  4. Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht? Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
  5. Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
  6. Welche Folgen kann eine fehlerhafte Rechnungsprüfung haben?


VIII. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?

  1. Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
  2. Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
  3. Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?


IX. Stundenlohnarbeiten

  1. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
  2. Reicht die LV-Bedarfsposition?
  3. Kann "Unvorhergesehenes" über Stundenlohn abgerechnet werden?
  4. Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?


X. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag

  1. Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
  2. Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
  3. Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?
  4. Welche Ansprüche bestehen bei einer AN-Kündigung aus wichtigem Grund?

Qualifizierte Fortbildung in unseren Baurecht Seminaren

Ganz gleich, für welches unserer Baurecht Seminare Sie sich entscheiden: Unsere Referenten sind allesamt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig und vermitteln ihr Wissen in einfacher und verständlicher Weise anhand praxisrelevanter Beispiele. Die vermittelten Themen sind vielfältig: Vom Seminar Ausschreibung von Bauleistunen bis hin zum VOB Seminar finden Sie alles, was bei der Abwicklung einer Baumaßnahme rechtlich relavant ist.

 

Werden Sie der Baurechtsexperte in Ihrem Planungsbüro!

Durch die systematische Zusammenstellung der in der Praxis relevanten Themen versetzt Sie die Bauakademie Dr. Koch in die Lage, die Baumaßnahmen Ihres Planungsbüros auch in rechtlicher Hinsicht optimal zu betreuen. Die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und vor allem die richtigen Reaktionen werden einen echten Mehrwert vermitteln. Sie sind die zentrale Ansprechperson für Rechtsfragen ihrer Kolleginnen und Kollegen und können mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien sogar selbst Baurecht Seminare im Büro halten, beispielsweise in einem VOB Seminar. Werden Sie Qualitätsmanager Baurecht mit zertifiziertem Abschluss.

 

Baurecht in Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminaren

Auch die Wege, auf denen Sie zu den Baurecht Seminaren gelangen, sind vielfältig. Neben den klassischen Präsenzveranstaltungen bietet die Bauakademie Dr. Koch sämtliche Themen auch in Online-Seminaren an. Oder wollen Sie es ganz individuell? Dann gestalten wir IHR Seminar als Inhouse-Schulung, nach Ihrer Wahl als Präsenz- oder Onlineveranstaltung. Spezielle Themen wie beispielsweise VOB-Seminare, Schulungen zum Neuen Bauvertragsrecht oder der HOAI 2021 sind ebenso möglich wie die „Klassiker“ der Bauakademie Dr. Koch.

 

VOB Seminare

In beinahe allen Seminaren ist die VOB ein Thema. Im Seminar Ausschreibung & Vergabe von Bauleistungen ist es der Teil A der VOB, der einen Schwerpunkt bildet. In allen anderen für Baupraktiker entwickelten Baurecht Seminaren befassen wir uns – passend zum jeweiligen Thema – mit der VOB Teil B. Sie ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Vertragsgestaltung und für eine geordnete Abwicklung einer Baumaßnahme unabdingbar. Daher behandeln wir die VOB ebenso in den Seminaren

  • Bauüberwachung mit System - gezielt Haftungsrisiken ausschließen
  • Bauzeit Verzug Behinderung - Umgang mit gestörtem Planungs- und Bauablauf
  • Nachtragsmanagement am Bau - Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
  • Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung - Abschluss der Baumaßnahme

Somit ist also jedes Thema mit einem VOB Seminar verbunden und vermittelt das richtige Verständnis der Regelungen und vor allem ihrer Anwendung.